Vorgehen bei Arbeitslosigkeit
Die antragstellende Person meldet sich spätestens am ersten Tag
der Arbeitslosigkeit beim Gemeindearbeitsamt. Sinnvoll ist jedoch eine
möglichst frühzeitige Anmeldung, damit bereits erste Schritte
eingeleitet werden können. Die versicherte Person muss sich umgehend
nach dem Besuch beim Gemeindearbeitsamt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum
RAV in Suhr melden.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Adresse:
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Suhr
Rundhaus
Bernstrasse West 73
5034 Suhr
Tel. 062 855 02 02
Fax 062 855 02 00
rav.suhr@ag.ch
www.ag.ch/awa
RAV-Anmeldezeiten
Montag - Freitag
09.00 - 11.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
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