Arbeitsamt  
   


Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Die antragstellende Person meldet sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Gemeindearbeitsamt. Sinnvoll ist jedoch eine möglichst frühzeitige Anmeldung, damit bereits erste Schritte eingeleitet werden können. Die versicherte Person muss sich umgehend nach dem Besuch beim Gemeindearbeitsamt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Suhr melden.

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Adresse:
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Suhr
Rundhaus
Bernstrasse West 73
5034 Suhr

Tel. 062 855 02 02
Fax 062 855 02 00
rav.suhr@ag.ch
www.ag.ch/awa

RAV-Anmeldezeiten

Montag - Freitag
09.00 - 11.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr


 
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