Anfrage Adressauskunft per Mail:
info@ebh-ag.ch
Die Abteilung Einwohnerdienste erteilt Einzelauskünfte über Adressen.
Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen erteilt.
Adressauskünfte können Sie schriftlich oder per Email anfragen. Die Auskunft wird anschliessend per Post zugestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, Adressauskünfte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erhalten. Ein schriftlicher Interessensnachweis ist immer erforderlich.
Die Gebühr für eine Adressauskunft beträgt CHF 20.00 (§ 27 Abs. 1e RMV).