Neu digitale Baugesuchabwicklung ab 1. Januar 2026
Das Baugesuchsverfahren wird ab 1. Januar 2026 grundlegend verändert. Alle Baugesuche, die bei uns eingereicht werden, müssen mit der digitalen Baugesuchabwicklung (DIBA) erfolgen.
Portal: Baugesuch erstellen und bearbeiten
• Über das eBau-Portal kann die Gesucheingabe aufgerufen werden
• Registrierung erforderlich (2-Faktor-Authentifizierung)
• Eingabe für diverse Dossiertypen möglich (Baugesuch, Reklamegesuch, Anfrage etc.)
• Gesucheingabe kann jederzeit unterbrochen und wieder fortgesetzt werden
Die Einführung der neuen digitalen Plattform erfolgt grundsätzlich im ganzen Kanton Aargau und wird vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Gemeinden ausdrücklich empfohlen. Ziel der Umstellung ist es, die administrativen Abläufe zu vereinfachen, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. DIBA wurde im Auftrag des Kantons in Zusammenarbeit mit einem privaten Softwareanbieter entwickelt. Das System ermöglicht einen einheitlichen, durchgängigen Ablauf von der Einreichung durch die Bauherrschaft über die beteiligten Architekturbüros bis hin zu den Gemeinden und kantonalen Fachstellen.
In der Planungs- und Baupraxis wird heute bereits grösstenteils digital gearbeitet und Pläne elektronisch erstellt. Die Lösung eines digitalen Baugesuchprozesses erleichtert so die Arbeit der Planungs- und Architekturbetriebe massgeblich. Mit DIBA wurde eine zeitgemässe und nachhaltige Lösung geschaffen, welche die Papierberge in den Büros reduzieren wird. Der Systemwechsel wird gewöhnungsbedürftig sein; die Gesuche sollen aber von Anfang an digital eingereicht werden.
Die öffentliche Auflage findet ebenfalls auf dem Online-Portal statt. Um die Publikation einzusehen, benötigen die Personen ein Login (Mein Konto via Smart Service Portal). Ohne Login können die Unterlagen nicht eingesehen werden. Falls dies privat nicht möglich ist, wird bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten ein Zugang bereitgestellt.
Die Baugesuch im vereinfachten Verfahren werden auch via DIBA abgewickelt. Die Beilage zum Baugesuch " Vereinfachtes Verfahren im Sinne von §61 Baugesetz Kanton Aargau (BauG)" (Einverständnis der Nachbarparzellen) muss weiterhin eingereicht werden.
Mit der Umsetzung von DIBA macht die Regionale Bauverwaltung Schöftland einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, bürgernahen und effizienten Verwaltung. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Regionalen Bauverwaltung, 062 739 12 52 oder bauverwaltung@schoeftland.ch, gerne zur Verfügung.