Schloss Schlossrued

 

Grabräumung auf dem Friedhof Kirchrued

Friedhof Kirchrued
Mitteilung vom
29.02.2024

Infolge Ablauf der Ruhefrist hat der Gemeinderat Schlossrued gestützt auf §19 Abs. 1 des Bestattungs- und Friedhofreglement beschlossen, die Erdreihengräber Nr. L38 – L63 sowie die Urnengräber Nr. E51 – E66 im Mai 2024 aufzuheben.

Die Angehörigen werden deshalb eingeladen, bis allerspätestens 30. April 2024, die Grabdenkmäler und Pflanzen sowie den Grabschmuck und allfällige persönliche Gegenstände abzuholen.

Nach diesem Zeitpunkt wird über noch vorhandene Grabdenkmäler, Pflanzen sowie weitere Gegenstände auf den zu räumenden Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung und ohne weitere Mitteilung durch die Gemeinde verfügt.

Gemeinderat Schlossrued

Verwaltung

Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63

info@schlossrued.ch

Öffnungszeiten

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08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen