Schloss Schlossrued

 

Hundetaxe

Die jährliche Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund. Sie wird den Hundehaltern im Mai (Hundesteuerjahr von 1. Mai - 30. April) in Rechnung gestellt. Neue Hunde sind ab dem dritten Lebensmonat unter Vorweisung des Heimtierausweises bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Ist der Hund gestorben oder hat den Besitzer gewechselt, ist dies der Gemeindekanzlei umgehend mitzuteilen.

 
Hundehalter sind gemäss § 5 des Hundegesetzes des Kantons Aargau verpflichtet:
a) ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden,
b) ihren Hund jederzeit unter ihrer Aufsicht und Kontrolle zu halten,
c) ihren Hund so zu halten, dass die Umwelt nicht belastet wird,
d) den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen,
e) dafür zu sorgen, dass Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage sind, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen.

Mikrochip
Seit 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank www.amicus.ch registriert sein.
 

Webformular

Verwaltung

Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63

info@schlossrued.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00

Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.00

Freitag
08.00 - 16.00 durchgehend

Informationen

Der Kanton Aargau und die Aargauer Gemeinden schaffen mit Smart Service Portal ein gemeinsames digitales Angebot für die Dienstleistungen der öffentlichen Hand.
Der Online-Schalter der Gemeinde Schlossrued wird stetig mit den Dienstleistungen des Smart Service-Portal angepasst.

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