Leinenpflicht für Hunde

Mitteilung vom
05.05.2026

Zwischen 1. April und 31. Juli 2026 gilt im Kanton Aargau eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Die Regelung schützt Wildtiere während ihrer sensiblen Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit. Im Rahmen der Präventionskampagne "A de Leine isch er en Feine" setzen sich JAGDAARGAU und die Aargauer Kynologen (KVAK) gemeinsam dafür ein, Hundebesitzerinnen und -besitzer über die Bedeutung der Leinenpflicht zu informieren. Die Regionalpolizei Zofingen unterstützt sie dabei.

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