Schloss Schlossrued

 

Gesamterneuerungswahlen - Publikation Nachmeldefrist

Mitteilung vom
22.08.2025

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebende Sitze entspricht, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 26. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage www.schlossrued.ch bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

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