Zwischen 1. April und 31. Juli 2026 gilt im Kanton Aargau eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Die Regelung schützt Wildtiere während ihrer sensiblen Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit. Im Rahmen der Präventionskampagne "A de Leine isch er en Feine" setzen sich JAGDAARGAU und die Aargauer Kynologen (KVAK) gemeinsam dafür ein, Hundebesitzerinnen und -besitzer über die Bedeutung der Leinenpflicht zu informieren. Die Regionalpolizei Zofingen unterstützt sie dabei.
Leinenpflicht für Hunde
Mitteilung vom
05.05.2026
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