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Gemeindekanzlei
Erbenverzeichnis / Erbbescheinigung
Erbenverzeichnis
Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzlichen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse festgehalten.
Das Erbenverzeichnis kann bei der Gemeindekanzlei per Mail info@schlossrued.ch bestellt werden.
Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung geht noch einen Schritt weiter als das Erbenverzeichnis. Nebst der vorstehenden Auflistung der Erben bescheinigt das Bezirksgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und was der Inhalt dieser ist (weitere Erben, Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse). Die Erbbescheinigung wird in der Regel von Banken und Versicherungen einverlangt, da nur dieses Dokument definitiv darüber Auskunft gibt, wer nun tatsächlich die Erbschaft erhält.
Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist für die Gemeinde Schlossrued:
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55
Koordination von Bestattungen
Todesfall, was ist zu tun?
Trotz der grossen Trauer um den Verlust eines Menschen müssen von den Angehörigen einige wichtige Dinge erledigt werden:
- Arzt informieren, sofern der Tod zu Hause eintraf.
Wenn der Tod in einem Spital, Pflegeheim oder Altersheim eingetreten ist, bitte direkt telefonisch Kontakt mit dem Bestattungsamt aufnehmen. - Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall sofort mit der Polizei Kontakt aufnehmen.
- So schnell als möglich das Bestattungsamt benachrichtigen. Wir nehmen uns gerne Zeit für das Gespräch. Vereinbaren Sie deshalb mit uns einen Termin (Tel. +41 62 721 13 63).
Wir organisieren bei Todesfällen von Einwohnern die Kremation oder die Erdbestattung. Zusammen mit den Angehörigen vereinbaren wir die Beisetzungs- und Abdankungszeit. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Belange bei.
Für Einsargungen während Fest- und Feiertagen oder ausserhalb der Gemeindeöffnungszeiten kontaktieren Sie bitte ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zu:
- Hauptwohnsitz
- Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde
der gesuchstellenden Person.
Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00 zuzüglich Porto/Versandspesen.
Stimm- und Wahlunterlagen nachbestellen
Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen.
Strafregisterauszug
Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz auf Bestellung erstellt. Der Auszug kann entweder online auf der Seite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) oder am Postschalter bestellt werden. Bei einer Bestellung am Postschalter muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis).