Schloss Schlossrued

 

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Gemeindekanzlei

Abfallkalender / Abfuhrplan
Benützung Aula Gemeinde- und Schulhaus (Formular und Reglement)
Benützung Mehrzweckhalle/Sportbereich (Formular und Reglement)
Elternschaftsbeihilfe

Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern oder Elternteilen, ihr Kind während der ersten sechs Monate persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe dient damit nicht nur dem Kindswohl, sondern soll als Massnahme der sozialen Prävention gleichzeitig Bedürftigkeit verhindern. Der Anspruch erlischt 6 Monate nach der Geburt des Kindes.

Erbenverzeichnis / Erbbescheinigung

Erbenverzeichnis / Erbbescheinigung

Erbenverzeichnis
Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzlichen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse festgehalten.

Das Erbenverzeichnis kann bei der Gemeindekanzlei per Mail info@schlossrued.ch bestellt werden.

Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung geht noch einen Schritt weiter als das Erbenverzeichnis. Nebst der vorstehenden Auflistung der Erben bescheinigt das Bezirksgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und was der Inhalt dieser ist (weitere Erben, Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse). Die Erbbescheinigung wird in der Regel von Banken und Versicherungen einverlangt, da nur dieses Dokument definitiv darüber Auskunft gibt, wer nun tatsächlich die Erbschaft erhält.

Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist für die Gemeinde Schlossrued:
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55

Gesamterneuerungswahlen 2026-2029 (Anmeldeformular 1. Wahlgang)

Gesamterneuerungswahlen 2026-2029 (Anmeldeformular 1. Wahlgang)

Anmeldeverfahren / Allgemeines 
Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026-2029 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VRPG) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Schlossrued bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025 um 12.00 Uhr einzureichen.

Wahl des Gemeinderates (5 Mitglieder) 
Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet am 28. September 2025 in jedem Fall eine Wahl an der Urne statt. Eine stille Wahl ist nicht möglich (§ 30b GPR). Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Wahl der Mitglieder der Finanzkomission (3), Steuerkommission (3), Steuerkommission-Ersatzmitglied (1), Stimmenzähler (2), Stimmenzähler-Ersatzmitglieder (2) 
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt- Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

 

Leumundszeugnis

Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zu:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

der gesuchstellenden Person.

Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.

Die Gebühr beträgt CHF 20.00 zuzüglich Porto/Versandspesen.

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Meldeformular für Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit

Meldeformular für Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit

Einzelanlass mit Wirtetätigkeit
Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass der Gemeindekanzlei Schlossrued mit dem untenstehenden Gesuchs- und Meldeformular schriftlich anzumelden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches gemäss §§ 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe vom 25. März 1998. 
(Beispiele: Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc.)

Stimm- und Wahlunterlagen nachbestellen

Stimm- und Wahlunterlagen nachbestellen

Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen.

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Stipendiengesuch Stiftung Lehrer Jakob Meyer

Stipendiengesuch Stiftung Lehrer Jakob Meyer

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Jährlich dürfen Ausbildungsbeiträge an jugendliche Personen ausgerichtet werden, um ihnen den Besuch einer Mittelschule, einer Berufsmittelschule, eines Technikums oder einer anderen öffentlichen Lehranstalt zu ermöglichen oder zu erleichtern. Über die Ausrichtung sowie die Höhe des Beitrages entscheidet der Stiftungsrat. Es dürfen nur Personen mit Wohnsitz in Schlossrued ein Gesuch um Stipendien stellen.

Studentinnen und Studenten werden eingeladen, ihr Gesuch um Ausrichtung eines Stipendiums dem Stiftungsrat der Stiftung Lehrer Jakob Meyer in Schlossrued AG, c/o Gemeindeverwaltung Schlossrued, Hauptstrasse 87, 5044 Schlossrued schriftlich oder digital an peter.luethy@schlossrued.ch bis zum 16. Mai 2025 einzureichen.

Der Stiftungsrat freut sich, wenn er Sie in Ihrer Ausbildung im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen kann.

Strafregisterauszug

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz auf Bestellung erstellt. Der Auszug kann entweder online auf der Seite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) oder am Postschalter bestellt werden. Bei einer Bestellung am Postschalter muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis).

Todesfall / Bestattung (Leitfaden für Angehörige)

Todesfall / Bestattung (Leitfaden für Angehörige)

Todesfall, was ist zu tun?

Trotz der grossen Trauer um den Verlust eines Menschen müssen von den Angehörigen einige wichtige Dinge erledigt werden:

  • Arzt informieren, sofern der Tod zu Hause eintraf. 
    Wenn der Tod in einem Spital, Pflegeheim oder Altersheim eingetreten ist, bitte direkt telefonisch Kontakt mit dem Bestattungsamt aufnehmen.
  • Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall sofort mit der Polizei Kontakt aufnehmen.
  • So schnell als möglich das Bestattungsamt benachrichtigen. Wir nehmen uns gerne Zeit für das Gespräch. Vereinbaren Sie deshalb mit uns einen Termin (Tel. +41 62 721 13 63).

Wir organisieren bei Todesfällen von Einwohnern die Kremation oder die Erdbestattung. Zusammen mit den Angehörigen vereinbaren wir die Beisetzungs- und Abdankungszeit. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Belange bei.

Für Einsargungen während Fest- und Feiertagen oder ausserhalb der Gemeindeöffnungszeiten kontaktieren Sie bitte ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

Verwaltung

Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63

info@schlossrued.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen


Öffnungszeiten während Sommerferien
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr